Menu
Es ist richtig, erneuerbare Erzeugung den Preissignalen des Strommarkts direkter auszusetzen und hierdurch eine stärkere Marktintegration dieser Anlagen anzureizen. EFET Deutschland begrüßt ebenfalls, dass der Gesetzgeber auf die Einführung von Viertelstundenprodukten im Day-Ahead-Markt der europäischen Strombörsen reagiert und eine Anpassung von hiervon betroffenen Regelungen im EEG angeht. Bei der Umsetzung im konsultierten Gesetzentwurf stellen wir jedoch fest, dass in den Details Unklarheiten und Widersprüche stecken: So könnte die Übergangsregelung zur Abschaffung der Ver-gütung bei negativen Preisen eher dazu führen, dass diese Anlagen zukünftig geringeren Anreizen ausgesetzt sind, ihre Einspeisung in Zeiten negativer Strommarktpreise zu reduzieren. Damit würde die Regelung dem angestrebten Ziel – eine bessere Markt- und Systemintegration – zuwiderlaufen. Zu-dem ist die genaue Unterscheidung zwischen Bestands- und Neuanlagen sowie die Berechnung des Monatsmarktwerts nach Einführung der Viertelstundenprodukte in der Day-Ahead-Auktion unklar. Aus Energiehandelssicht muss mindestens die Anpassung der Marktwertberechnung an die 15-Minuten-Granularität zu Beginn eines Kalendermonats erfolgen und für bestehende Anlagen sollte die stündliche Berechnung beibehalten werden. Außerdem schlagen wir eine Lösung vor, damit Speicher nicht länger in ihrer flexiblen Nutzung eingeschränkt werden und ordnen die Anpassungen im EnWG zum Redispatch ein. Die neue Hedging-Verpflichtung sollte im Anwendungsbereich auf Stromlieferanten beschränkt sein und nicht über die unionsrechtliche Vorgabe hinausgehen.
Stellungnahme von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e. V. zum BMWK-Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkun-denmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (EnWG-EEG-Novelle) in der ergänzten Fassung vom 23.10.2024 zum Download: