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EFET Deutschland begrüßt die Umsetzung der von der Bundesregierung vereinbarten Abschaffung der Gasspeicherumlage. Die entsprechende Verankerung im EnWG durch Änderung der §§ 35e bis 35i ist der logische nächste Schritt. Allerdings wird in dem vorliegenden Referentenentwurf die Chance vertan, die Umlage vollständig abzuschaffen. Denn durch die angedachte Verordnungsermächtigung gemäß § 35h wäre eine erneute Einführung möglich. Die Intention zur Weitergabe der Entlastung an die Kunden ist nachvollziehbar. Im Detail ist jedoch eine hochkomplexe Regelung für die Umsetzung dieser Verpflichtung vorgesehen. Auch vor diesem Hintergrund ist die extrem kurze Anhörungsfrist von weniger als 48 Stunden zu kritisieren. Eine angemessene Bewertung der Gesetzesänderung ist unter diesen Umständen kaum möglich.
Stellungnahme von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e. V. zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Referenten-Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ vom 29.07.2025 zum Download: