StellungnahmeGas & Wasserstoff

EnWG-Novelle zur Umsetzung des EU Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

24-11-2025

Energy Traders Deutschland begrüßt die in § 1b EnWG-Entwurf vorgelegten Grundsätze für den Gas- und Wasserstoffmarkt, die sich klar für eine freie, wettbewerbliche Preisfindung aussprechen. Die nationale Umsetzung der Regelungen zur Gas- und Wasserstoff-Kennzeichnung im Rahmen von Versorgungsverträgen geht allerdings über die europäischen Vorgaben hinaus. Anstelle der Ausweisung des jeweiligen Energiemixes und der damit zusammenhängenden Umweltauswirkungen auf Produktebene verlangt der Gesetzentwurf die Angabe eines lieferantenbezogenen Energiemixes. Dieses Vorgehen bedeutet für die Lieferanten einen erheblichen Mehraufwand, während der Mehrwert der spezifischeren Angaben für die Kunden unklar bleibt. Die Energiehändler fordern, dass im Gesetzentwurf der Anhang I Nr. 5 der Richtlinie umgesetzt und die Grenzwertkalkulation für die Entwertung von HKN gestrichen wird. Vielmehr sollte sich die Bundesregierung für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Nachweisregister auf europäischer Ebene sowie für die Implementierung der europäischen Union Database inklusive praktikabler Regelungen für die Massenbilanzierung einsetzen.

Die Umsetzung der Regelungen zur Untersagung langfristiger fossiler Gaslieferverträge ohne CCS/CCU erfordert aus Handelssicht Konkretisierungen. Um auszuschließen, dass Liefermengen, die nicht für einen Import nach Deutschland bestimmt sind, von der Regelung erfasst werden, sollte im Gesetzestext klargestellt werden, dass das Verbot nur für Lieferungen an Abnehmer in Deutschland gilt. Problematisch erweist sich eine Diskrepanz zwischen der englischen Textfassung von Artikel 31 (3) der EU-Richtlinie und dem Referentenentwurf: Das englische Original lässt die konkrete Umsetzung der Emissionsminderung offen, während die deutsche Übersetzung den Anwendungsbereich auf CCS und CCU beschränkt. Bei der nationalen Umsetzung durch die europäischen Mitgliedstaaten kann dies unterschiedlich ausgelegt werden, wodurch der Wettbewerb auf dem europäischen Markt verzerrt werden könnte. Wir fordern daher eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass im Sinne der Stärkung des Energiebinnenmarktes ein Level Playing Field bei der Umsetzung gewährleistet wird.

Nicht zuletzt sollten Ausnahmen von der Regulierung für bestehende Wasserstoffnetze nur gewährt werden, wenn Auswirkungen auf den Wettbewerb sicher ausgeschlossen werden können.

Die Stellungnahme von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e. V. zur Verbändeanhörung des BMWE zum Referentenentwurf zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (im Folgenden „EU-Richtlinie“ genannt) im EnWG vom 4. November 2025 zum Download:

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