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Die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten in Deutschland und in Europa ist das zentrale Anliegen von Energy Traders Deutschland.
Transparenz und ein einfacher Zugang zu Energiemarktdaten sind eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbsumfelds für alle Marktteilnehmer. Dies führt zu einer höheren Wettbewerbsintensität und verbessert die Marktintegrität auf den Strom- und Gasmärkten. Das trägt zu einer höheren Liquidität und zu effizienteren Ergebnissen bei der Preisbildung bei. Daher ist die Schaffung von Transparenz aus Sicht der Energiehändler zu begrüßen.
Die Verarbeitung und Bereitstellung von Daten zu Energiemarktprodukten ist heute unter anderem Teil des Geschäftsmodells von Energiebörsen. Gleichzeitig besteht wie oben beschrieben ein berechtigtes Interesse der Marktteilnehmer an Transparenz. Daher ist bei der Ausgestaltung von Regelungen zur Datenbereitstellung ein ausgewogener Interessenausgleich sicherzustellen, der sowohl die Eigentums- und Urheberrechte der zur Datenbereitstellung verpflichteten Akteure wahrt als auch den Zugang zu relevanten Informationen für alle Marktteilnehmer ermöglicht. Zudem muss absolute Konsistenz zwischen den auf den unterschiedlichen Plattformen veröffentlichten Daten sichergestellt werden. Im Falle der Veröffentlichung der Daten auf der SMARD Plattform ist der Datenlieferant als Datenquelle zu nennen.
Ein wichtiger Beitrag dieser Festlegung könnte darin bestehen, einen besseren Überblick über bereits vorhandene Transparenzplattformen und Datenquellen für Verbraucher, Politik und Behörden zu schaffen. Das reine Duplizieren vorhandener Veröffentlichungen würde lediglich Aufwand und Kosten verursachen, ohne einen echten Mehrwert zu liefern. Gleichzeitig möchten wir uns im Sinne einer effizienten Transparenzinitiative dafür aussprechen, dass aus der HEDWIG-Festlegung keine neuen Datenerhebungspflichten oder parallelen Meldeprozesse für (unregulierte) Marktteilnehmer erwachsen.
Stellungnahme von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e. V. zur BNetzA-Konsultation eines Eckpunktepapiers zur Festlegung nach § 111g EnWG zur Herausgabe von Energiemarktdaten (HEDWIG) zum Download: