Menu
Die Festlegung zum Hochlaufnetzentgelt berücksichtigt den Umstand, dass das Wasserstoffkernnetz erst aufgebaut werden und der Abnahmemarkt für die angebotenen Transportkapazitäten erst noch entstehen muss. Ebenfalls nicht unwesentlich für die Nachfrage nach den Transportkapazitäten ist die Entgeltstruktur der perspektivisch buchbaren unterjährigen und unterbrechbaren Kapazitätsprodukte. EFET Deutschland begrüßt daher diese Konsultation zur Ergänzung der Festlegung WANDA. Die Einführung weiterer Kapazitätsprodukte, insbesondere Monats- und Tagesprodukte neben einem Jahresprodukt sehen Energiehändler als unerlässlich für einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft an. Unterjährige Kapazitätsprodukte ermöglichen die zusätzliche Buchung von Pipelinekapazitäten und können dazu beitragen, eine möglichst hohe und flexible Auslastung des Wasserstoffnetzes zu erreichen. Bei der Festlegung von Rabatten für unterbrechbare Kapazitäten sollte berücksichtigt werden, dass das Wasserstoffnetz über weniger Flexibilitäten als das Erdgasnetz verfügt. Dieser erhöhte Flexibilitätsbedarf sollte sich auch bei den geplanten Rabatten für Buchungspunkte zu Speichern widerspiegeln. Hinsichtlich der Vorgaben zu den Multiplikatoren auf die Entgelte für Quartals-, Monats- und Tagesprodukte wäre die Höhe der Multiplikatoren aus dem Erdgasnetz ein guter Ausgangspunkt für eine Festlegung. Eine dynamische Anpassung des Tagesmultiplikators sieht EFET Deutschland kritisch. H2-Händler und Abnehmer sind vor allem an Preissicherheit interessiert, andernfalls kommt es zu zusätzlichen Risikoaufschlägen, welche das Produkt verteuern würden.
Stellungnahme des EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler e.V. zur Konsultation des Eckpunktepapiers der Bundesnetzagentur zur „Ergänzung der Festlegung WANDA“ zum Download: