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Aus Sicht des Energiegroßhandels ist die vorgeschlagene Festlegung grundsätzlich zu begrüßen. Die Referenzpreismethode „Briefmarke“ hatten wir bereits in unserer Stellungnahme zur Konsultation von REGENT 2021 (BK9-19-610, Link zur Stellungnahme) befürwortet, sofern sichergestellt ist, dass keine Quersubventionierung erfolgt. Auch hatten wir in der damaligen Stellungnahme dargelegt, dass für den Gasmarkt, insbesondere unter Beachtung der Europäischen Vernetzung die Stabilität dieses Regulierungsrahmens äußerst wichtig ist.
Wie wichtig eine verlässliche Festlegung ist, hat die kurzfristige Anpassung der Entgelte im Krisenjahr 2022 gezeigt. Die von EFET Deutschland abgelehnte spontane Re-Kalkulation (BK9-22-615, Link zur Stellungnahme) stellte eine erneute Risikoverschiebung zu Lasten des Gasmarktes dar. Wir möchten hier noch einmal hervorheben, dass gerade die Verbindlichkeit der Referenzpreise und der Startpreise der Auktionen wichtig sind.
Stellungnahme des EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler e.V. zur Konsultation des Festlegungsentwurfs „REGENT 2026“ zum Download: