Die Einführung eines Industriestrompreises darf den Ausbau erneuerbarer Energien nicht bremsen – marktrationales Verhalten muss erhalten bleiben. Um dies sicherzustellen, schlägt Energy Traders Deutschland einige wichtige Anpassungen der Förderrichtlinie vor. Zum einen sollte der zur Ermittlung des Entlastungsbetrags herangezogene Referenzpreis auf einen Korb von Jahresprodukten basieren und andere Börsen in die Definition einbezogen werden. Außerdem sollten als Beitrag zur Dekarbonisierung (Gegenleistung) auch PPAs aus ausgeförderten erneuerbare Energien- Anlagen berücksichtigt werden. Schließlich sind noch fehlende Definitionen zu ergänzen und offene Umsetzungsfragen bezüglich der Fristen und der Ausgestaltung der Gegenleistung zu klären.
Konsultationsantwort von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e.V. zur Online-Konsultation des BMWE zum Entwurf einer „Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028“ vom 16.01.2026