StellungnahmeStrommarkt

Kostenerstattung im unbilanzierten Redispatch praxistauglich, investitionsfreundlich und systemeffizient regeln

01-07-2026

Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur setzt nach Ansicht von Energy Traders Deutschland wichtige Impulse, vor allem hinsichtlich besserer Kommunikationsanreize für Netzbetreiber. Gleichzeitig wird das Ziel, Anlagenbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche „weder besser noch schlechter zu stellen“, nicht durchgängig erreicht. Es besteht daher erheblicher Anpassungsbedarf – insbesondere bei der Einführung eines realistischen Aufwendungsersatzes, der Vereinfachung des Modells, einer klaren Zuordnung der Zahlungsströme sowie der Vermeidung systematischer Verzerrungen. Nur so lässt sich ein praxistaugliches, investitionsfreundliches und systemisch effizientes Redispatch-Regime etablieren. Insgesamt sollte der Fokus weniger auf der aufwendigen Ausgestaltung des Interimsprozesses liegen, sondern vielmehr darauf, Anreize für einen schnellen Übergang in das europäische Zielmodell des markbasierten Redispatch zu schaffen.

Hintergrund: Am 23. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten, welches den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen in Verteilernetzen neu regelt. Bis zum 31.12.2031 erfolgt der bilanzielle Ausgleich nach Maßgabe einer entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Kann der Verteilnetzbetreiber den bilanziellen Ausgleich nicht wie vorgegeben umsetzen, muss er dem Anlagenbetreiber gemäß EnWG einen angemessenen Aufwendungsersatz für die Durchführung des bilanziellen Ausgleichs durch den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) zahlen. Nähere Bestimmungen zur Höhe dieses Aufwendungsersatzes sollen in einer entsprechenden Festlegung der BNetzA geregelt werden. Hierzu hat die Regulierungsbehörde nun Eckpunkte zur Konsultation vorgelegt.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zum Erlass einer Festlegung zur Kostenerstattung im „unbilanzierten“ Redispatch vom 8. Juni 2026 zum Download:

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