StellungnahmeStrommarkt

Kraftwerksstrategie im StromVKG: Wichtiger Schritt, Energiehandel sieht aber noch Nachbesserungsbedarf

05-05-2026

Der vorgelegte Entwurf des StromVKG ist ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit bei der Kraftwerksstrategie. Aus Sicht des Energiehandels ist dabei besonders hervorzuheben, dass der Gesetzentwurf eine kapazitätsbasierte Förderung statt eines direkten Eingriffs in die Merit Order vorsieht. Dadurch wird eine Verzerrung des Kraftwerkseinsatzes vermieden. Die wettbewerbliche Ausschreibung der Förderungen sorgt zudem für Kosteneffizienz. Dennoch wird das StromVKG den Anlagenpark im Strommarkt verändern. Um negative Auswirkungen auf den Markt zu vermeiden und ungewünschte Marktverzerrungen zu minimieren, sind bei der Ausgestaltung einige Punkte nachzubessern: So sind beispielsweise Resilienzkriterien technologieoffen zu gestalten, um Batteriespeicher nicht zu benachteiligen. Die Momentanreserve sollte am Markt beschafft werden, statt eine verpflichtende Bereitstellung vorzugeben, und die Anforderungen an Sicherheitsleistungen sollten maßvoll gestaltet werden, um Wettbewerb und Anbietervielfalt nicht einzuschränken. Darüber hinaus müssen Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus verzahnt und das angekündigte Gesetzgebungsverfahren für die Auktionen ab 2032 zügig angestoßen werden. Zudem ist vor Ausschreibungsbeginn die Abstimmung zwischen StromVKG und zukünftiger Netzentgeltsystematik („AgNes“) zwingend zu klären, um regulatorische Risiken und unnötige Kosten zu vermeiden.

Stellungnahme zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Referentenentwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitäten-Gesetzes (StromVKG) vom 27.04.2026

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