StellungnahmeStrommarkt

Marktintegration von Stromspeichern durch schnelle Umsetzung der Abgrenzungsoption ermöglichen

24-10-2025

Ziel des eröffneten Festlegungsverfahrens der BNetzA ist, die aktive Marktteilnahme von Stromspeichern und Ladepunkten für Elektroautos in Kombination mit EE-Anlagen zu erleichtern. Bisher sind Marktprämienzahlungen und Umlageprivilegien an enge Vorgaben für die Zwischenspeicherung des Grünstroms geknüpft, was marktliche Geschäftsmodelle stark einschränkt. Die geplante Festlegung könnte den Handel und die Speicherung von erneuerbarem Strom verbessern. Energy Traders Deutschland unterstützt dieses Vorhaben. Die Energiehändler nehmen insbesondere zur vorgeschlagenen Abgrenzungsoption Stellung. Bei deren Ausgestaltung sollte eine Benachteiligung von ungeförderten Anlagen (sonstige Direktvermarktung) ausgeschlossen und die Nachrüstung zu Co-Location ermöglichen werden. Um eine möglichst schnelle Integration von Batteriespeichern in den Markt zu ermöglichen, sollte die Abgrenzungsoption zügig umgesetzt werden. Außerdem muss klargestellt werden, wie unterjährige Abschlagszahlungen auf die Marktprämie an die Betreiber berechnet werden.

Stellungnahme von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e. V. zur Festlegung der Bundesnetzagentur zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) zum Download:

 

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Siehe auch

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