Der Großhandelspreis ist das wichtigste Preissignal für Marktteilnehmer, um Angebot und Nachfrage im Strommarkt auszugleichen. Der Energiehandel begrüßt die Intention der BNetzA, durch die Netzentgeltreform die Belastung von Arbeit zu verringern und stattdessen, den wesentlichen Anteil der Netzkosten über einen Kapazitätspreis (bei Kunden oberhalb der Niederspannung) zu allokieren. Netznutzer erhalten dadurch einen Anreiz, ihren Kapazitätsbedarf zu signalisieren, und die Kostenreflexivität der Netzentgelte wird erhöht. Anders als beim bisherigen Leistungspreis kann durch einen Kapazitätspreis, der auf eine Buchung abstellt, vermieden werden, dass Flexibilitäten aufgrund eines drohenden höheren Kapazitätspreises nicht eingesetzt werden. Die klare Trennung zwischen Finanzierungs- und Anreizfunktion bei den vorgelegten Orientierungspunkten sowie die Anerkennung, dass die Auswirkungen auf das Verhalten der Netznutzer im Zuge der Finanzierung zu minimieren sind, begrüßen wir ausdrücklich. Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, dass der Großhandelspreis auch nach der Netzentgeltreform als maßgebliches Preissignal erhalten bleibt. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Absicherungsfunktion der Großhandelsmärkte nicht mehr gewährleistet ist. Bei der Gestaltung zusätzlicher Anreize sollte deshalb darauf geachtet werden, die Flexibilität der Netznutzer nicht unnötig einzuschränken.
Die Stellungnahme von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e. V. zum Festlegungsverfahren AgNes der Bundesnetzagentur – hier: Orientierungspunkte „Netzentgeltkomponenten“ vom 20.11.2025 zum Download: