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Energy Traders Deutschland begrüßt, dass durch die geplante Festlegung der Bundesnetzagentur eine gesetzeskonforme Umsetzung von Redispatch 2.0 Maßnahmen endlich flächendeckend erfolgen wird. Wichtig ist, dass Redispatch 2.0 explizit als iterativer, erfahrungsbasierter und schrittweiser Entwicklungsprozess angelegt wird. Der Verband schlägt hinsichtlich der Ausgestaltung der Regelungen für den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen einige Verbesserungen vor: Für das Prognosemodell ist festzulegen, dass und wie die Bilanzkreisverantwortlichen für die Durchführung des bilanziellen Ausgleichs finanziell durch den Netzbetreiber entschädigt werden. Für die Abwicklung von Redispatch im Planwertmodell sollten nur diejenigen Verteilnetzbetreiber herangezogen werden, die die erforderlichen planungsbasierten Redispatch-Prozesse bereits etabliert haben. Diese Voraussetzung ist von den ÜNB zu prüfen. Die Nutzung der Stammdaten aus dem Marktstammdatenregister für die Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen ist grundsätzlich zu begrüßen. Es ist jedoch zwingend notwendig, dass zuvor die Datenqualität deutlich verbessert wird. Zudem müssen die Meldefristen im Marktstammdatenregister und im Redispatch 2.0 vereinheitlicht werden. Der Abrufprozess sollte so gestaltet sein, dass zwischen dem Beginn der Gültigkeit eines Abrufs und dem Versand der Abrufinformation durch den Anschlussnetzbetreiber mindestens 60 Minuten liegen. Dies gilt sowohl für das Planwert- als auch für das Prognosemodell. Insgesamt gilt es, die Prozesse weiter zu verbessern, sodass flächendeckend Abrufinformationen mit ausreichendem Vorlauf und in verlässlicher Qualität kommuniziert werden. Dadurch können die Netzsystemsicherheit erhöht und die gesamtwirtschaftlichen Kosten reduziert werden.
Stellungnahme von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e.V. zur Konsultation eines Festlegungsentwurfs der Bundesnetzagentur zur Fortentwicklung von Redispatch 2.0.