StellungnahmeStrommarkt

Speicherentgelte in Netzentgeltreform: Investitionsschutz stärken, Nutzungspotenziale von Speichern erhalten

27-02-2026

Die diskutierte Einführung von Speicherentgelten inklusive einer dynamischen Komponente im Rahmen der Netzentgeltreform (AgNes) wirft aus Energiehandelssicht zentrale Fragen auf, die dringend einer transparenten und sachgerechten Klärung bedürfen. Der Bestandsschutz für bereits investierte Speicheranlagen ist unverzichtbar, da die in der Regel sehr langfristigen Investitionen auf bestehenden Ausnahmeregelungen im EnWG beruhen. Eine rückwirkende Aufhebung wäre rechtlich sehr kritisch und hätte erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen. Bei vorzeitigem Wegfall ist eine faire Kompensation nötig. Die Einführung von Netzentgelten für Speicher lehnen wir ab, insbesondere wenn sie eine Finanzierungsfunktion verfolgen. Vielmehr sollte das Flexibilitätspotenzial gefördert und die netz- und systemdienliche Einbringung von Speichern angereizt werden, anstatt sie durch zusätzliche Entgelte oder auf andere Art einzuschränken. Bei Einführung von dynamischen Netzentgelten für Speicher muss dessen Höhe frühzeitig vor Day-Ahead-Auktion und Regelenergieausschreibung veröffentlicht werden. Baukostenzuschüsse für Speicheranlagen können ein geeignetes Instrument zur netzdienlichen Steuerung der räumlichen Verteilung von Neuanlagen sein.

Stellungnahme von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e. V. zum Festlegungsverfahren AgNes der Bundesnetzagentur – hier: Orientierungspunkte „Speicherentgelte“ vom 16.01.2026 zum Download:

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