StellungnahmeStrommarkt

Nutzen statt Abregeln: Kriterien für „Zusätzlichkeit“ in der Übergangsphase pragmatisch definieren

06-05-2024

EFET Deutschland begrüßt die Einführung von „Nutzen statt Abregeln“ ausdrücklich. Die Definition und Überwachung von Zusätzlichkeit sind wichtig, um zu vermeiden, dass „Sowieso-Verbrauch“ von 13k-Zahlungen profitiert, was zu Mehrkosten führen würde. Zugleich erscheint eine pragmatische Ausgestaltung in der Übergangsphase angebracht, um wertvolle Erfahrungen zu sammeln und das neue Marktsegment zu etablieren. Im Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur gibt es dennoch einige Punkte, die aus Sicht der Energiehändler angepasst werden sollten, um die positiven Effekte des Instruments zu stärken und Nachteile zu vermeiden. So sollte die Definition der potenziellen Nutzer technologieoffen gefasst und die Netzeinspeisung von Stromspeichern nicht über die Dauer des Engpasses und der bezuschlagten Anlage hinaus begrenzt werden. EFET schlägt zudem alternative Formulierungen für die operative Zusätzlichkeit und die Teilnahmepflicht aller Speicheranlagen bzw. Elektrolyseure in einer Entlastungsregion vor. Die Definition im Entwurf könnte Anbieter von der Teilnahme am Nutzen statt Abregeln abhalten. Nicht zuletzt sollten die in der Erprobungsphase angewendete Restriktionen evaluiert werden. 

Die Stellungnahme zum Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Bestimmung der Kriterien bezüglich der Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs bei „Nutzen statt Abregeln 2.0“ zum Download:

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