Nach Ansicht von Energy Traders Deutschland muss bei der Anpassung des UBA-Leitfadens die optionale Kopplung marktpraktikabel, technologieneutral und revisionssicher ausgestaltet werden. Zusätzliche Bilanzkreis-, Nominierungs- und Nachweisanforderungen dürfen etablierte Handels- und Bilanzierungsprozesse nicht unnötig beschränken. Der Verband begrüßt die Konsultation zum Entwurf der Version 3 des Leitfadens über die gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen. Die überarbeitete Gliederung in einen allgemeinen und mehrere spezifische Teile verbessert grundsätzlich die Übersichtlichkeit. Auch die stärkere Berücksichtigung praxisrelevanter Lieferkonstellationen, insbesondere bei regelzonenübergreifenden Lieferungen, ist positiv.
Gekoppelte Herkunftsnachweise sind insbesondere im Rahmen der Strompreiskompensation sowie bei langfristigen Grünstromlieferverträgen von erheblicher praktischer Bedeutung. Für ihre Akzeptanz sind klare, marktkonforme und administrativ einfache Anforderungen entscheidend. Der Leitfaden sollte deshalb reale Handels-, Liefer- und Bilanzierungsprozesse abbilden, ohne zusätzliche Anforderungen zu schaffen, die für den Nachweis der anlagenspezifischen Herkunft keinen erkennbaren Mehrwert bieten.
Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation des Umweltbundesamtes (UBA) zum Entwurf für einen Leitfaden über die gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen Version 3, veröffentlicht am 12.08.2026