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Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
vorgelegte Gesetzentwurf zielt unter anderem darauf ab, die jüngst novellierte EU-Binnenmarktrichtlinie zur Verbesserung des Strommarktdesigns in nationales Recht umzusetzen. EFET Deutschland begrüßt die hierdurch angestoßene Debatte und möchte aus Händlersicht zu ausgewählten Themen der EnWG-Novelle Anpassungen vorschlagen: Die Neuregelung zu Absicherungsstrategien sollte im Anwendungsbereich auf Stromlieferanten beschränkt sein und nicht über die unionsrechtliche Vorgabe hinausgehen. Versorger sollten zudem nur in begründeten Ausnahmefällen von der Bundesnetzagentur zur Vorlage und Anpassung ihrer Absicherungsstrategien aufgefordert werden dürfen. Unbestritten ist dagegen, dass die Herausforderungen beim Engpassmanagement über Redispatch in den Verteilnetzen vielfältig sind und deren Lösung anspruchsvoll ist. Dennoch sollte man bei der Weiterentwicklung das Zielmodell für einen effizient und reibungslos funktionierenden Redispatch-Prozess nicht aus den Augen verlieren.
Stellungnahme von EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e. V. zum BMWK-Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (EnWG-Novelle) vom 27.08.2024 zum Download: