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Die Energiehändler beziehen zu ausgewählten Punkten des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgelegten EnWG-Reformpakets Stellung. Aus Handelssicht sind insbesondere die geplanten Regelungen zur Umsetzung der REMIT-Verordnung bedenklich, da die vorgesehene Änderung weit über die EU-Regulierung hinausgeht. In einem hochkomplexen Umfeld wie dem Energiehandel ist es unverhältnismäßig, versehentliches Verhalten wie fehlerbehaftete Handelsaufträge mit Bußgeld zu belegen. Damit die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der neuen Hedging-Verpflichtung für Stromlieferanten von Haushaltskunden nicht ins Leere läuft, ist eine klarstellende Anpassung des Gesetzestextes erforderlich. Die Überprüfung und eine Anordnung von Preisabsicherungsstrategien durch die BNetzA sollten nur in begründeten Fällen stattfinden. Darüber hinaus werden die Anpassungen im EnWG zum Redispatch eingeordnet und vorgeschlagen, die von der Bundesregierung vereinbarte Abschaffung der Gasspeicherumlage auch im EnWG zu verankern.
Stellungnahme von EFET Deutschland zur Verbändeanhörung des BMWE zum „Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts“ zum Download: