Pressemitteilung

Pressemitteilung im Rahmen der E-World 2023

24-05-2023

Pressekonferenz von EFET Deutschland

E-World, Essen, 24.05.2023


GASHANDEL


Die Zukunft des Gasspeichergesetz – der Markt soll zeigen, was er kann

Nachdem der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) am 15. Mai 2023 die Anpassung der Gasspeicherumlage verkündet hat, ist die Diskussion zur Zukunft des Gasspeichergesetzes wieder in vollem Gange. Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung eine Verlängerung bis mindestens 2027. „Das Ziel des Gesetzes ist mit der Befüllung der Gasspeicher im vergangenen Winter erreicht, aber zu volkswirtschaftlich enormen Kosten. Das darf sich auf keinen Fall wiederholen. Der Verlängerung der Gültigkeit steht EFET Deutschland aber offen gegenüber“, so Joachim Rahls, Leiter der German Task Force Gas (GTFG) des Energiehandelsverbands EFET Deutschland.

Doch das Gesetz bedarf dringend einer Reihe von Anpassungen: die zentrale Rolle der THE sehen die Energiehändler von Beginn an sehr kritisch an. Die unbesicherte Einlagerung von 37 TWh in den Speichern widerspricht allen Regeln der Energiehandelskunst. Mit einem vernünftigen Risikomanagement und entsprechenden Hedginggeschäften auf dem Terminmarkt würde die Gasspeicherumlage deutlich geringer ausfallen. „Insgesamt müssen die stark gestiegenen Umlagen wie die SLP-, RLM-, Konvertierungs- und Gasspeicherumlage dringend auf ein verträgliches Niveau herabgesetzt werden“, so Rahls weiter. Und auch wenn bisher im Jahr 2023 keine Strategic Storage Based Options, kurz SSBOs, ausgeschrieben wurden, bedürfen die SSBO dringend einer Anpassung, um die mit der Vorhaltung verbundenen Kosten zu reduzieren.

Eine Verschärfung der Füllstandsvorgaben, wie sie am Montag im Rahmen der Verbändeanhörung zur Anpassung der Gasspeicherfüllstandsverordnung lanciert wurde, ist der falsche Weg. Denn damit wird die Bewirtschaftung der Gasspeicher eingeschränkt und das System verteuert, ohne einen wesentlichen Gewinn in Sachen Gasversorgungssicherheit zu erzielen.

Unverzügliche Entwicklung eines wettbewerblichen H2-Marktdesigns notwendig

Die Diskussion um den „Wasserstoff-Hochlauf“ verengt sich aus Sicht der EFET Deutschland derzeit zu sehr auf technologische Fragestellungen sowie die Schaffung von 1:1 Beziehungen zwischen Wasserstofferzeugern und prioritär zu dekarbonisierenden Industriesektoren.

Ohne funktionierende Handelsmärkte für Wasserstoff kann der Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft nach Überzeugung der EFET Deutschland jedoch nicht gelingen. Die künftige Wasserstoffwirtschaft steht vor großen Herausforderungen, die marktwirtschaftliches Handeln erfordern. Denkbar wäre ein Zielmodell, dass sich in vielen Aspekten am etablierten Gasmarkt orientieren könnte.  

Joachim Rahls, Leiter der German Task Force Gas (GTFG) des Energiehandelsverbands EFET Deutschland merkt hierzu an: „In der Gasbranche hat man über viele Jahrzehnte mühsam den liberalisierten wettbewerblichen Markt entwickelt, den wir heute kennen. Im Wasserstoff haben wir jetzt die einmalige Chance, den Markt von vorneherein wettbewerblich aufzusetzen und die sollten wir nutzen.“

Die CO2 Einsparung im Zusammenhang mit der Wasserstoffproduktion soll durch ein Herkunftsnachweissystem bewertet und handelbar gemacht und damit von der physischen Commodity getrennt werden. Der Handel von Herkunftsnachweisen (HKN) ist eine zentrale Voraussetzung für Wettbewerb in der Markthochlaufphase. Insbesondere Kunden ohne Anbindung an Wasserstoffinfrastruktur können durch Erwerb von HKN zur Dekarbonisierung beitragen. Die Vorgaben der RED II/REDIII zur Zertifizierung müssen hierfür EU-einheitlich und unter Berücksichtigung der Anforderungen an einen funktionierenden Handel angepasst werden.

EFET Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung das Thema H2-Kernnetz jetzt mit einer EnWG-Novelle adressiert, allerdings sind faktisch alle benötigten Standards und Marktprozesse unklar. Eine möglichst frühzeitige Diskussion von Marktzugang und -ausgestaltung für den Energieträger Wasserstoff (H2) ist notwendig, um effiziente, liquide und damit preislich attraktive Wasserstoffmärkte zu fördern und Lock-in-Effekte zu vermeiden. Ein Marktdialog für die Ausgestaltung dieser Standards und Marktprozesse im H2-Kernnetz sollte unverzüglich unter Beteiligung der verschiedenen Wertschöpfungsstufen durchgeführt und dauerhaft etabliert werden. Zu klärende Aspekte sind unter anderem technische Mindeststandards (insb. Definition der H2-Qualität), Marktzugangsregeln, Transparenz und Auskunftspflichten von H2-Netzbetreibern. EFET Deutschland möchte die Erfahrung und Kompetenz seiner Mitgliedsunternehmen einbringen, um einen wettbewerblichen Wasserstoffmarkt zu schaffen.

STROMHANDEL


Deutsche Debatte zum Strommarktdesign muss sich in die europäische Diskussion einfügen 

EFET Deutschland setzt viel Hoffnung auf die Plattform „Klimaneutrales Stromsystem“ (PKNS) des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die nach langer Anlaufzeit vor 3 Monaten gestartet ist.

Der Verband ist in den Diskussionsprozess der Plattform und die verbändeübergreifende Arbeit für eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns fest eigebunden. „Die Themenschwerpunkte sind mit den vier Arbeitsgruppen gesetzt. Was uns fehlt ist die klare Zielausrichtung, wo die Reise hingehen soll“, resümiert der Vorstandsvorsitzende Dr. Bernhard Walter. Nachdem nun die ersten Runden in den Arbeitsgruppen gelaufen sind, wäre es deshalb aus Sicht von EFET Deutschland angebracht, die unterschiedlichen Debatten noch stärker zu verzahnen, gerade auch mit Blick auf die europäische Diskussion. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt fand das Kick-Off der Plattform im Februar statt, reichlich spät, um die Debatte rund um das Strommarktdesign auf EU-Ebene von Anfang an proaktiv von deutscher Seite mitzugestalten. Auch wenn der Großteil der interventionistischen Maßnahmen, die von anderen EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen wurden, zunächst keinen Niederschlag in den Kommissionsvorschlägen gefunden haben, ist nicht auszuschließen, dass im weiteren politischen Prozess ein Wiederaufleben erfolgt. „Der Markt hat in der Krise gezeigt, dass er funktioniert. Wir müssen tunlichst vermeiden, dass ein Marktdesign entsteht, das die Markteffizienz auf lange Sicht hin schädigt. So würden die verschiedensten Ideen zur Einführung von Preisgrenzen oder zur Abschaffung der aktuellen Preisfindungslogik (sog. Merit-Order) die Signalfunktion des Marktes konterkarieren und letztlich die nötigen Investitionen in nachfrageseitige Flexibilität und kohlenstoffarme Erzeugungskapazitäten abwürgen. Das kann und darf kein Zielmodell für Europa sein. Und als Händlerverband haben wir immer ein besonderes Auge darauf, welche Auswirkungen solche und andere Vorschläge auf die Liquidität in den Märkten hat,“ so Walter.

Industriestrompreis: Intention ist zwar nachvollziehbar, aber Vorschlag beschädigt den Markt 

EFET Deutschland kann die Forderung nach einer Entlastung der stromintensiven Industrie bei den Stromkosten grundsätzlich nachvollziehen. Eine Entlastung darf jedoch den Markt nicht konterkarieren.

Der kürzlich vorgelegte Vorschlag zum Brückenindustriestrompreis des Bundeswirtschaftsministeriums berücksichtigt dies aber gerade nicht. Zwar soll durch die Deckelung des Strompreises auf 6 Cent pro Kilowattstunde für bestimmte Industrieunternehmen durch eine entsprechende Kompensation der darüberhinausgehenden Beschaffungskosten nicht direkt in die Preisbildung am Strommarkt eingegriffen werden. Allerdings lässt der Vorschlag den Markt in seiner preisdämpfenden Eigenschaft außen vor und begrenzt Flexibilisierungsanreize auf den nicht rabattierten Teil der Beschaffungsmengen, wodurch insbesondere dem Terminmarkt entsprechende Liquidität entzogen wird. Denn Unternehmen, die vom Brückenstrompreis profitieren, haben einen deutlich verringerten Anreiz Strompreisrisiken rational und marktbasiert abzusichern. Der Vorschlag wird damit auch negative Auswirkungen auf den PPA-Markt haben. Das widerspricht dem eigentlichen politischen Willen, den Markt der PPA-basierten Erneuerbaren-Projekte zu stärken. „Die Liquidität der Strommärkte muss erhöht und nicht verringert werden. Wir plädieren deshalb für eine sachliche Wirkungsanalyse und kein politisches Hau-Ruck“, so Dr. Walter.

Bidding Zone Review: Die deutsche Stromgebotszone steht einmal wieder im Fokus

Die Debatte zur einheitlichen deutschen Strompreiszone nimmt einmal wieder an Fahrt auf. Neben der gerade aufflammenden innerdeutschen Diskussion wird dies insbesondere durch den europäischen Bidding Zone Review Prozesses ausgelöst, wonach eine regelmäßige Überprüfung der Gebotszuschnitte durch die Übertragungsnetzbetreiber erfolgen muss. Der entsprechende Bericht wird nun wohl erst im Frühjahr 2024 vorgelegt. Dennoch lassen die bereits bekannten Papiere erwarten, dass es zahlreiche Szenarien auch zur Auftrennung der deutschen Preiszone geben wird; was ACER auch schon klar gemacht hat. EFET Deutschland spricht sich weiterhin klar für den Erhalt liquider Preiszonen aus. „Es muss allen bewusst sein, welche negativen Auswirkungen ein Preiszonensplit auf den Markt hätte. Eine erhebliche Reduktion der Liquidität, das Ausscheiden von Marktteilnehmern und damit reduzierte Risikoabsicherungsmöglichkeiten verbunden mit erhöhten Kosten sind nur ein Teil der negativen Auswirkungen. Dies haben die Aufteilung der Gebotszone in Schweden und die Trennung der deutsch-österreichischen Zone gezeigt. Letztendlich werden hier volkswirtschaftliche Zusatzkosten generiert, die auf alle Verbraucher umgelegt werden“, warnt Dr. Walter. Vor diesem Hintergrund sieht EFET Deutschland auch die seitens der EU-Kommission vorgeschlagenen virtuellen Handelshubs als mögliche Vorstufe für eine Aufsplittung der Gebotszonen äußerst kritisch.

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