Pressemitteilung

Pressemitteilung im Rahmen der E-World 2024

21-02-2024

Pressekonferenz von Energy Traders Deutschland (EFET Deutschland)

E-World, Essen, 21.02.2024

IN EIGENER SACHE

Neues Verbandslogo, EFET Deutschland bleibt

Ab heute tritt EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler e.V. unter neuem Logo auf.  Gemeinsam mit unseren Schwesterverband Energy Traders Europe überarbeiten wir in diesem Jahr unser Corporate Design. „Der neue Auftritt soll nicht nur moderner werden, sondern zukünftig für jeden sofort erkennbar sein, wer wir sind und was wir tun. Das spiegelt der Slogan Energy Traders Deutschland in unserem neuen Logo wider,“ erklärt Anne Köhler, Geschäftsführerin des Verbands.
Energy Traders Deutschland ist die Stimme der Energiehändler in Deutschland. Wir setzen uns für die Förderung des nationalen und internationalen Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein.

Das Logo ändert sich, der bekannte und offizielle Verbandsname aber bleibt. Neben Energy Traders Deutschland, können Sie uns weiterhin als EFET oder EFET Deutschland zitieren.

GASHANDEL UND WASSERSTOFF

Wasserstoffmarkt: Massenbilanzierung massentauglich für den Handel machen und jetzt Marktdialog etablieren
Die entscheidenden Weichen für die Entwicklung eines liquiden Wasserstoffmarkts müssen jetzt gestellt werden. Bislang konzentrieren sich energiepolitische Maßnahmen vor allem darauf, den Rahmen für Investitionen in Wasserstofferzeugungsprojekte oder dessen Nut-zung (insbesondere im Industrie- und Verkehrssektor) zu setzen und den Aufbau der be-nötigten Infrastruktur voranzutreiben. „Die Verfügbarkeit eines Kernnetzes, einer zusammenhängenden Transportinfrastruktur – auch mit angeschlossenen Speichern – ist eine wichtige Basis für die Schaffung/Entwicklung eines Wasserstoffmarktes. Allein damit ist es noch nicht getan“, stellt Joachim Rahls, Vorsitzender der German Task Force Gas fest.

Dabei können Märkte und der wettbewerbliche Handel ein wichtiger Treiber für den Was-serstoffhochlauf sein. Denn sie unterstützen eine transparente und verlässliche Preisbildung, senden Investitionssignale in die Wasserstoffwirtschaft und ermöglichen wettbe-werbsfähige Endverbraucherpreise. Von einem liquiden Markt ausgehende Preissignale stärken nicht nur das Marktvertrauen und damit die Versorgungssicherheit. Auch Systemoptimierung und der kurzfristige Abgleich von Angebot und Nachfrage lassen sich am effizientesten über marktliche Preissignale durch Handelstransaktionen herbeiführen.

„Allerdings ist das System der Massenbilanzierung in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht als Grundlage für die Entwicklung eines liquiden Wasserstoffhandels geeignet - hochkomplex, zu bürokratisch, intransparent und weit entfernt von Markterfordernissen,“ sagt der Vorsitzende der Task Force Gas. EFET Deutschland fordert deshalb eine Weiterentwicklung des Massenbilanzierungssystems. Dabei sind Produkteigenschaften zu bündeln und Handelstransaktionen möglichst zu standardisieren. Je kleiner die Zahl der handelbaren Produkte, umso so liquider wird der Handel.

„Aus der Erfahrung im Strom und Gas wissen wir, dass sich nach der Marktöffnung nicht automatisch ein liquider Handel einstellt, sondern dieser erst nach grundlegenden Gesetzesänderungen und Einführung einer Regulierung in Gang kam. Bei Wasserstoff haben wir die Zeit nicht und müssen daher von Anfang an die richtigen Weichen für ein passgenaues Marktdesign stellen,“ erläutert Rahls den Vorschlag von Energy Traders Deutschland. „Dazu sollte die Bundesnetzagentur zeitnah und dauerhaft einen Marktdialog zur Ausge-staltung der Marktregeln für das Wasserstoff-Kernnetz einrichten und moderieren. Neben dem Marktdesign sind im Marktdialog einheitliche Netzzugangs- und Netznutzungsregeln für die Wasserstoffinfrastruktur zu erarbeiten, das den Anforderungen aller Marktteilneh-mer gerecht wird.“

Gasspeicherumlage: Umlage an Grenzübergangspunkten strapaziert die Solidarität im europäischen Gasbinnenmarkt
Hohe Entgelte an Grenzübergangspunkten erhöhen die Marktfragmentierung. Werden grenzüberschreitende Gastransporte im europäischen Binnenmarkt verteuert, dann erschwert das die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, bei Versorgungsstörungen aus-zuhelfen. Am Ende schadet das der Versorgungssicherheit und belastet die Gasverbraucher.

„Leider hat es Deutschland mit der Einführung der sogenannten Gasspeicherumlage vor-gemacht“, stellt Joachim Rahls fest. Derzeit gibt es ähnliche Überlegungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, bei der Kostenwälzung von nationalen Maßnahmen auch grenzüberschreitende Transporte zu erfassen. Der Task Force-Vorsitzende bei Energy Traders Deutschland erläutert das Problem: „Zusätzliche Umlagen an Gasverbindungspunkten bedrohen die Solidarität im europäischen Binnenmarkt, indem sie die Schwelle für Gastransport zwischen Regionen erhöhen und damit zu einer Segmentierung des Marktes beitragen. Zum anderen macht es russische Gasimporte über historische Routen attraktiver. Wird die Umlage dann noch erhöht, wie zuletzt bei der deutschen Gasspeicherumlage geschehen, verschärft sich das Problem.“

Die Energiehändler fordern daher die EU und die nationalen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass an den Grenzübergangspunkten keine Abgaben zu Lasten der Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten erhoben werden.

STROMHANDEL

EU-Strommarktdesign: Ob bei Preiszonen- oder CfD-Diskussion – die Auswirkungen auf den Terminmarkt dürfen wir nicht unterschätzen

„Deutschland verfügt derzeit über den liquidesten Stromterminmarkt in Europa. Dieser Vorteil darf bei der Weiterentwicklung des Strommarktdesigns in Deutschland sowie Diskussionen über den Gebotszonenzuschnitt nicht aufs Spiel gesetzt werden. Leider werden die Auswirkungen der verschiedenen Vorschläge und Überlegungen auf den Terminmarkt zum Teil bisher unzureichend gewürdigt,“ kritisiert Dr. Bernhard Walter, Vorstandsvorsitzender von EFET Deutschland.

Der Terminmarkt ist ein wesentlicher Mechanismus, um Haushalte, KMU und industrielle Verbraucher vor Preisschwankungen im üblichen Absicherungszeitraum von einem bis drei Jahren zu schützen. Insbesondere die Energiepreiskrise hat aufgezeigt, wie wichtig der Terminmarkt in der Abflachung von Preisspitzen für Endkunden ist: Weil sich Versorger im Regelfall auf dem Terminmarkt preislich abgesichert hatten, fielen die Preissprünge bei den Endkunden wesentlich moderater aus als das, was der Kurzfristmarkt angezeigt hat.
„Darüber hinaus ermöglichen Termingeschäfte im Großhandel die Absicherung von Investitionen, die wesentlich für die Energiewende sind, gegen diverse Markt- und Ausfallrisiken. Je liquider der Terminmarkt, umso besser und günstiger gelingt die Absicherung sowohl für Erzeuger als auch Verbraucher. Liquidität entsteht, wenn sich möglichst viele Stromanbieter und Nachfrager an diesem Markt beteiligen,“ fasst Dr. Walter die Vorteile des lang-fristigen Energiehandels zusammen.
Mit Sorge blickt Energy Traders Deutschland daher auf manche im EU-Strommarktdesign laufenden Debatten, wie beispielsweise Veränderungen des Preiszonenzuschnitts und zur Einführung virtueller Hubs. Auch eine Einführung zwei-seitiger Contracts-for-Differences (CfDs) ist aus Handelssicht sorgfältig abzuwägen. Wir erkennen an, das zur Erreichung politisch festgelegter EE-Ausbauziele, Förder- bzw. Finanzierungsinstrumente eine wichtige Rolle spielen können, wenn die marktgetriebenen Investitionen nicht ausreichen. Allerdings muss bei der Ausgestaltung darauf geachtet werden, dass diese CfDs sich eben nicht negativ auf die Liquidität und letztlich dem Funktionieren des Großhandelsmarkts auswirkt, indem Anreize zur Preisabsicherung genommen werden. Bei einer Reform der Instrumente zur Finanzierung des EE-Ausbaus ist daher eine Variante zu wählen, bei der die negativen Effekte auf den langfristigen Stromhandelsmarkt minimiert und die Anreize zur Systemintegration des erzeugten Stroms aufrechterhalten werden.

Nutzen statt Abregeln: Senkung der Redispatch-Kosten ist möglich, marktbasierte und technologieneutrale Ausgestaltung sind von Vorteil

Energy Traders Deutschland begrüßt die Einführung von „Nutzen statt Abregeln“ ausdrücklich. Der Gesetzgeber führte das Instrument mit der jüngsten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes als § 13k EnWG ein. Ab 1. Oktober 2024 startet eine Erprobungphase, die aktuell von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und durch eine Festlegung der Bundesnetzagentur vorbereitet wird.
„Ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Anlagen seltener engpassbedingt abzuregeln, indem aktiv Verbraucher hinzugeschaltet werden, dann reduziert das die Redispatch-Kosten bei den ÜNB. Hierdurch wird der erzeugte erneuerbare Strom besser genutzt und zugleich wirkt sich der reduzierte Aufwand entlastend bei den ÜNB-Netzentgelten aus,“ bringt Konrad Keyserlingk, Vorsitzender der German Task Force Electricity, die Vorteile auf den Punkt.
 
Bei der praktischen Ausgestaltung des Instruments sind aus Sicht des Energiehändlerverbands einige Punkte zu beachten: Das Unbundling zwischen den Marktrollen ist einzuhal-ten. Das bedeutet, der ÜNB sollte dem Nutzen-statt-Abregeln-Kunden keinen Strom verkaufen, sondern lediglich dessen Verpflichtung vergüten, dass dieser seinen Verbrauch erhöht. Wie der Kunde seinen Bilanzkreis dann ausgleicht, sollte ihm selbst überlassen sein. „Außerdem ist Nutzen-statt-Abregeln technologieneutral zu implementieren, so Keyserlingk. „Dann kann die Dienstleistung beispielsweise auch von Speichern, wie Batterien, erbracht werden. Für den betroffenen EE-Stromerzeuger sollte sich dabei nichts ändern, außer dass sich das Volumen der Abregelungen reduziert.“ 

Siehe auch

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Gasspeichergesetz