Für die Energiewirtschaft kommt der Bruch der Regierungskoalition zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Nach dem Überwinden der Energiekrise stand endlich wieder die Zukunft im Fokus und viele wichtige Energieprojekte auf der politischen Agenda: Wie ermöglichen wir die bestmögliche Integration der erneuerbaren Energien? Wie schaffen wir ausreichend gesicherte Kapazitäten? Wie werden die verschiedenen, nationalen und europäischen CO2-Preissysteme – heute jeweils für unterschiedliche Sektoren gültig – zusammengeführt? Was ist nötig, um die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa auch für die kommenden Jahre abzusichern?
„Stockende oder abgebrochene Gesetzgebungsverfahren bedeuten für den Energiehandel in Deutschland als auch im europäischen Binnenmarkt große Unsicherheit“, stellt Dr. Bernhard Walter, Vorstandsvorsitzender von Energy Traders Deutschland fest und ergänzt: „Verzögerte Projekte, Regelungslücken, Umsetzungschaos oder fehlende Festlegungsbefugnisse für die Bundesnetzagentur schaden sowohl den Energieunternehmen als auch Wirtschaft und Gesellschaft.“
Jetzt gilt es die verbleibende Zeit der aktuellen Regierung klug zu nutzen, um zentrale Lücken zu vermeiden und aus Sicht des Energiehandels folgende Verfahren gemeinsam zu Ende zu bringen:
- Der Wegfall der Erhebung der Gasspeicherumlage an Grenzkopplungspunkten ab 1.1.2025 durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, um die Versorgungssicherheit im europäischen Gasbinnenmarkt durch nicht zusätzlich belastete Transporttarife zu stärken
- Folgeanpassungen in der EEG-Novelle zur Umstellung der Vortages-Auktionen im Day-Ahead-Markt der europäischen Strombörsen von Stunden- auf Viertelstundenkontrakte; Ohne EEG-Anpassung würden die geltenden Regelungen zur Ermittlung der Marktwerte und zur Vergütungsbegrenzung bei negativen Strompreisen nicht nur zu erheblichen Unsicherheiten führen, sondern sich auch negativ auf den PPA-Markt auswirken.
- Festlegungsbefugnis der Bundesnetzagentur zur Weiterentwicklung von Redispatch 2.0 in der EnWG-Novelle, damit die Regulierungsbehörde eine zeitnahe Lösung der bestehenden Probleme im aktuellen Prozess anstoßen kann.
- Regelungs- bzw. Umsetzungslücken bei der Implementierung des EU-Emissionshandelssystems für Wärme und Verkehr (ETS II) schließen, indem das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 (inkl. BEHG-Novelle) zeitnah verabschiedet wird. Unklarheiten in den Rahmenbedingungen sind einer effizienten Preisbildung abträglich.
Unser Verband steht bereit, diesen Prozess bestmöglich zu unterstützen.
Energy Traders Deutschland setzt sich ein für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten in Deutschland und in Europa, unbeeinträchtigt von Staatsgrenzen oder anderen Barrieren.